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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fotano GmbH (AGB)

  • 1. Inhalt und Zustandekommen
    • 1.1 Inhalt
      Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Fotano GmbH, Friedrichdorfer Straße 100, Bad Homburg (nachfolgend FOTANO genannt) und dem Nutzer („Kunde“) einer kostenpflichtigen, von FOTANO entwickelten Software (Web Applikation), die als Software-as-a-Service (SaaS) über das Medium Internet bereitgestellt wird.
    • 1.2. Zustandekommen
      Dieser Vertrag kommt durch Zusendung einer schriftlichen Bestellung (Onlineshop, Bestellformular, E-Mail, Fax, Brief, Angebotsbestätigung etc.) und Annahme der Bestellung durch FOTANO zustande.
  • 2. Leistung von Fotano
    • FOTANO stellt dem Kunden die durch das Angebot oder gekaufte Lizenz beschriebene Software zur Nutzung über das Internet als Dienst zur Verfügung (SaaS). Die Software wird auf Computern eines von FOTANO genutzten, externen Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke begrenzt auf die in der Bestellung angegebenen Lizenzen zu nutzen. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard – und Software (PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich.
    • 2.1. Verfügbarkeit
      Sollten Wartungsarbeiten zwingend erfordern, dass der Dienst während der Betriebszeit vorübergehend eingestellt wird, unterrichtet FOTANO den Kunden hierüber rechtzeitig, sofern dies möglich ist. Generell werden dem Kunden planbare Wartungsarbeiten vorab mitgeteilt.
    • 2.2. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung
      FOTANO behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards, sowie bei Änderung der Rechtslage oder Rechtssprechung) vor. Auch die Abschaltung von Diensten, Leistungen und Teilleistungen behält sich FOTANO vor, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit der Aufrechterhaltung des Dienstes nicht mehr gegeben ist. Bei wesentlichen Leistungsänderungen, wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von FOTANO an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
      Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt FOTANO dem Kunden die in Abschnitt 4,5 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein. Seitens des Kunden besteht kein Anrecht auf die Weiterentwicklung oder ein kostenfreies Upgrade auf neue Versionen, sofern diese nicht mit der Aufrechterhaltung des zuvor zugesicherten Leistungsspektrums des Dienstes einhergehen.
    • 2.3. Support, Schulung, Installation und Beratung
      Support, Schulung, Installation, Beratung und Einweisung in die Bedienung der gelieferten Soft-/Hardware gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen werden gesondert berechnet.
  • 3. Vergütung und Zahlungsverzug
    • 3.1. Vergütung
      • Der Kunde zahlt an Fotano für die Nutzungsmöglichkeit des Dienstes eine monatliche Basisvergütung in der im Vertrag angegebenen Höhe. Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Vertragszeitraum zu entrichten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
      • Im Falle von Programmerweiterungen zum Vorteil des Kunden ist FOTANO, bei Inanspruchnahmen der Erweiterungen, berechtigt die Preise mit 3 monatiger Vorankündigung zu Ändern.
      • Gleiches gilt bei steigenden Betriebskosten zur Aufrechterhaltung des Dienstes ( z.B. Serverkosten, wenn gesetzliche Standards angehoben werden).
    • 3.2. Bankeinzug
      Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift/Bankeinzug von einem europäischen Bankkonto oder per Vorkasse (z.B. Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte etc.).
    • 3.3. Zahlungsverzug
      Kommt der Kunde für einen Kalendermonat mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als einen Monat erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Basisvergütung eines Monats erreicht, in Verzug, ist FOTANO berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail den Zugang zum Dienst zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Dienst gespeicherten Daten, im Falle einer Kündigung findet Ziffer 9.4 Anwendung. Bei Rücklastschriften auf Grund mangelnder Konto-Deckung werden die anfallenden Bearbeitungsgebühren der Bank und FOTANO an den Kunden berechnet. Weitergehende Rechte von FOTANO bleiben unberührt.
  • 4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    • 4.1. Steuerrelevante Daten
      Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere nach dem HGB und der Abgabenordnung) aufzubewahren und zu archivieren. Dem Kunden ist bekannt, dass der Dienst nicht den Anforderungen der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ genügt.
    • 4.2 Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen
      3.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist FOTANO berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. FOTANO behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
  • 5. Kundendaten und Datenschutz
    • 5.1. Kundendaten
      Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von FOTANO jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von FOTANO besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.
    • 5.2. Auftragsdatenverarbeitung
      Soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, verarbeitet FOTANO die Daten als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden zum Zwecke der Bereitstellung des Dienstes. FOTANO trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheits-Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten verantwortlich.
  • 6. Mängelansprüche
    • 6.1. Mängelbeseitigung
      Einen Mangel des Dienstes, die auf FOTANO zurückzuführen sind, meldet der Kunde an die Adresse info@fotano.de und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. FOTANO wird, sofern es sich um einen Mangel seitens FOTANO handelt, den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen oder eine Umgehungslösung (Workaround) zur Verfügung stellen. Ein Mangel besteht nicht bei Ausfällen bedingt durch die in §2.1 erläuterten Fälle.
    • 6.2. Anfängliche Unmöglichkeit
      Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.
  • 7. Freistellungspflichten
    • 7.1. Pflicht zur Freistellung
      Machen Dritte gegenüber Fotano Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Dienst eingespielt hat oder den Dienst zur Versendung wettbewerbswidriger E-Mails nutzt, so gilt Folgendes: Der Kunde wird FOTANO von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, FOTANO bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und Fotano von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
    • 7.2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht
      Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass FOTANO den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
  • 8. Haftungsbeschränkung
    • 8.1. Ausschluss in bestimmten Fällen
      FOTANO haftet für Schäden, soweit diese
      • vorsätzlich oder grob fahrlässig von FOTANO verursacht wurden, oder
      • leicht fahrlässig von Fotano verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z.B. der Dienst steht für längere Zeit nicht bereit).
      • Im Übrigen ist die Haftung von FOTANO unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer FOTANO haftet kraft Gesetzes zwingend wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • 8.2. Begrenzung der Höhe nach
      Im Falle von Ziffer 8.1.b) sowie bei grob fahrlässigen Verschuldens durch einfache Erfüllungsgehilfen von FOTANO (d.h. nicht Organe oder leitende Angestellte) haftet FOTANO nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Parteien gehen von einem typischerweise vorhersehbaren Schaden von € 500 je Basislizenz aus.
    • 8.3. Mitarbeiter und Beauftragte von FOTANO
      Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 und 8.2 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von FOTANO.
  • 9. Laufzeit und Kündigung
    • 9.1. Laufzeit
      Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    • 9.2. Ordentliche Kündigung
      Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals bzw.3 Monate vor Jahresende (bei Jährlicher Miete) zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    • 9.3. Form
      Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde kann den Vertrag insbesondere per E-Mail an die Adresse info@fotano.de kündigen.
    • 9.4. Daten bei Vertragsende
      Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf den Dienst und die darin gespeicherten Daten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu exportieren und auf eigenen Rechnern zur weiteren Verwendung zu sichern oder hierfür auszudrucken. FOTANO ist berechtigt, die Daten nach Ende der Vertragslaufzeit endgültig zu löschen. Der Kunde kann die Daten auf Wunsch aus dem aktuellen System entfernen lassen.
  • 10. Schlussbestimmungen
    • 10.1. Anwendbares Recht
      Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.
    • 10.2. Gerichtsstand
      Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Homburg, FOTANO bleibt berechtigt auch am Sitz des Kunden zu klagen.
    • 10.3. Teilunwirksamkeit
      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
Bad Homburg v. d. Höhe im Januar 2017
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